|
Faserzementplatten (asbesthaltig) - wie z.B. Eternit oder Fulgurit - Sonderabfall Faserzementplatten, Abwasserrohre und Kunstschiefer waren bis 1991 meist asbesthaltig. Sie sind Sonderabfall und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Beim Abbau sollten die Platten möglichst feucht gehalten und bruchfrei abmontiert werden um einen Faserflug zu vermeiden. Werfen, zerschlagen und zerbrechen der Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Anschließend müssen die Platten in spezielle Big-Bags (kann man an den Entsorgungszentren Nord und Süd und bei der KKA GmbH in Uedem bekommen) staubdicht verpackt werden, bevor sie zum Entsorgungszentrum Süd angeliefert werden können. Seit dem 31.12.1991 ist die Verwendung von Asbest- zementfaserplatten verboten. Bei allen vor diesem Datum verbauten Platten muss davon ausgegangen werden, dass sie asbesthaltig sein können. Für weiterführende Informationen oder wenn große Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung (02825/9034-20). Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durch- führung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen mit speziellem Sachkundenachweis erfolgen darf. Entsorgungszentrum Süd Download: Asbest-Info (PDF) |
|
Anschrift und Öffnungszeiten |