Faserzementplatten (asbesthaltig)

- wie z.B. Eternit oder Fulgurit -


Sonderabfall


Faserzementplatten, Abwasserrohre und Kunstschiefer

waren bis 1991 meist asbesthaltig. Sie sind Sonderabfall

und bedürfen daher besonderer Vorsichtsmaßnahmen.

Beim Abbau sollten die Platten möglichst feucht gehalten

und bruchfrei abmontiert werden um einen Faserflug zu

vermeiden. Werfen, zerschlagen und zerbrechen der

Platten ist auf jeden Fall zu unterlassen. Anschließend

müssen die Platten in spezielle Big-Bags (kann man an den Entsorgungszentren Nord und Süd und bei der KKA GmbH

in Uedem bekommen) staubdicht verpackt werden, bevor

sie zum Entsorgungszentrum Süd angeliefert werden können.

Seit dem 31.12.1991 ist die Verwendung von Asbest-

zementfaserplatten verboten. Bei allen vor diesem Datum

verbauten Platten muss davon ausgegangen werden,

dass sie asbesthaltig sein können.

Für weiterführende Informationen oder wenn große

Mengen entsorgt werden sollen, wenden Sie sich bitte

an die Abfallberatung (02825/9034-20).


Übrigens: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durch-

führung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit

asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Firmen

mit speziellem Sachkundenachweis erfolgen darf. 



Entsorgungszentrum Süd



Download:   Asbest-Info (PDF)
                    Anlieferungsbedingungen
                    Preisliste Big-Bags

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Anschrift und Öffnungszeiten 
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